Grundsätze unserer gutachterlichen Tätigkeit 

Grundsätze unserer gutachterlichen Tätigkeit 

1. UNABHÄNGIG UND UNPARTEIISCH

Medizinische Gutachten sind der wissenschaftlichen Objektivität und Neutralität verpflichtet. Gutachter, der zu Begutachtende und auch der Auftraggeber stehen grundsätzlich in keinem persönlichen (verwandt, befreundet, etc.) und beruflichen Verhältnis zueinander. .

2. IN EIGENER VERANTWORTUNG

Der Gutachter erstellt das Gutachten auf der Basis vorliegender Befunde und erhobener Daten selbstständig und in eigener Verantwortung

3. MEDIZINISCHE UND RECHTSKOMPETENZ

Persönliche, medizinische und rechtliche Sachkompetenz stehen bei unseren Gutachtern im Vordergrund. Wir legen hohen Wert auf regelmäßige Fortbildungen und fachlichen Austausch.

4. DURCHFÜHRUNG

Für die Begutachtung eines Sachverhaltes sind fundierte juristische Tatsachen sowie sämtliche empirisch erhobenen Befunde heranzuziehen. Neben der Aktenlage sind medizinische Anamnese und körperliche Untersuchung für die Erstellung des Gutachtens von großer Wichtigkeit. Jeder gutachterliche Befund muss sich an nachvollziehbaren und transparenten Kriterien messen lassen.

5. ABSCHLIESSEND

Termingerechte Erstellung, die Einhaltung der Schweigepflicht und die Aufbewahrung der Daten gemäß des Datenschutzrechtes gehören zum Kodex jeder gutachtlichen Tätigkeit.